Informationen
athletenerklärung
Der Verein Triathlon Oberwallis, Veranstalterin des XTREME TRIATHLON OBERWALLIS ist ausschliesslich für Inhalte verantwortlich die selbst erstellt, publiziert und verbreitet werden. Die Inhalte gelten für die Inhalte der Plattform www.xtremetri.ch/ sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains, einschliesslich der Inhalte auf Social Media.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausschliesslich auf den XTREME TRIATHLON und gelten für die teilnehmenden Triathlet*Innen, Duathlet*innen, Teams, Sponsoren und Partner
STARTBERECHTIGUNG
Startberechtigt sind alle Sportler*Innen welche sich ordnungsgemäss und fristgerecht angemeldet und akkreditiert haben, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Reglement und die Haftverzichtserklärung anerkannt und mit Unterschrift deren Einhaltung belegen.
ZULASSUNG
Die Zulassung wird Athlet*Innen gewährt, welche das vorgegebene Mindest-alter erreicht und die übrigen Zulassungskriterien der gewählten Kategorie erfüllen habe.
ANMELDEBESTÄTIGUNG
Eine definitive Startzusage wird erst nach Bezahlung des Stargeldes erteilt. Nach Eingang der Zahlung wird eine Anmeldebestätigung versendet.
EIGENE GESUNDHEIT
Die Athleten*Innen sind verpflichtet die eigenen gesundheitlichen und psychischen Voraussetzungen für dieses Wettkampf selbst einzuschätzen und zu beurteilen. Mit der Bezahlung des Stargeldes und nach erhalt der Startunterlagen erklären sich die Athleten*innen bindend das keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass mich ein Arzt oder Schiedsrichter aus dem Rennen nehmen kann, wenn er das Risiko einer Gesundheitsschädigung diagnostiziert.
WEISUNGEN DES ORGANISATIONSKOMITEES
Den Weisungen und Vorgaben des Organisationskomitees, sowie der akkreditierten Helfer*innen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung die einen ordnungsgemässen Ablauf und oder die Sicherheit der Teilnehmer*Innen gefährden, ist das Organisationskomitee berechtigt den Ausschluss der betroffenen Person vorzunehme.
Ausrüstung und Material
Ich verpflichte mich, dass ich mit technisch einwandfreier Ausrüstung und Material antrete und insbesondere die Fahrräder in einem Fachgeschäft auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft worden sind.
AUSFALL UND ÄNDERUNG DER VERANSTALTUNG
Im Falle einer Absage der Veranstaltung (höhere Gewalt, Wettersituation, Pandemiebedingte Situation, geringe Anzahl von Teilnehmer-Innen), setzt die Organisation alles daran, einen Ersatztermin zu finden, um den XTREME TRIAHTLON doch noch durchzuführen. Der Verein Triathlon Oberwallis und das Organisationskomitee von XTREME TRIATHLON sind gegenüber den Teilnehmenden, Lieferanten, Sponsoren und Partnern zu keinem Schadensersatz verpflichtet, wenn in Fällen von höherer Gewalt, aufgrund einer behördlichen Anordnung oder aus Sicherheitsgründen die Durchführung des Wettkampfs geändert oder ganz abgesagt werden muss. Rückzahlung des Startgeldes ist gewährleistet.
HAFTUNG
Athlet*innen nehmen auf eignes Risiko und eigene Verantwortung am Wettkampf teil. Der Veranstalter lehnt, jede Haftung. Der Veranstalter haftet auch nicht für Unfälle, Diebstähle, Krankheit oder anderweitige Schadenfälle.
GERICHTSTAND
Es gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Visp.